Vermögenswirksame Leistungen

Sparen mit Unterstützung durch den Arbeitgeber

Eine für fast jeden Arbeitnehmer interessante Sache sind die vermögenswirksamen Leistungen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die zudem im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag geregelt ist. Die Geldleistung wird direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Dabei steht es ihm frei, ob er selbst auch etwas dazu beitragen möchte. In manchen Arbeits- und Tarifverträgen ist es jedoch geregelt, dass auch der Arbeitnehmer einen Teil zur vermögenswirksamen Leistung beitragen muss.

Da der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen direkt an den Arbeitgeber zahlt, gehören diese auch rechtlich zum Lohn bzw. Gehalt. Aus diesem Grund gehören sie auch zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Das bedeutet, dass sie Einkommen darstellen und somit von ihnen auch die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch abgezogen werden.

Mit den vermögenswirksamen Leistungen kann man nicht nur clever sparen, man erhält auch vom Staat eine Förderung. Um jedoch die VL in Anspruch nehmen zu können, muss man zuerst einen VL-Sparplan abschließen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wozu der Banksparplan, der Bausparplan, die betriebliche Altersvorsorge, der Aktienfondsplan und die Tilgung eines Bausparvertrages zählen. Eine Durchschrift des vom Arbeitgeber gewählten Sparplans muss beim Arbeitgeber eingereicht werden. Von ihm werden die VL direkt an diesen Sparplan überwiesen.

Die Höhe der vermögendwirksamen Leistungen wird vom Arbeitgeber selbst festgelegt. Dabei kann der Arbeitnehmer monatlich bis zu 40 Euro erhalten. Wer sich für einen Sparplan entscheidet, der vorrangig auch vom Staat gefördert wird, kann sich dann noch zusätzlich über Zulagen vom Staat freuen. Es ist also durchaus lukrativ, beim Arbeitgeber nach den vermögenswirksamen Leistungen zu fragen.

Durch die eigene Einzahlung zu diesen vermögenswirksamen Leistungen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird in Höhe von maximal 80 Euro jährlich gewährt. Um diese Zulage vom Staat zu erhalten, darf das jährliche Einkommen des Arbeitnehmers nicht 25.600 Euro übersteigen. Um die Sparzulage erhalten zu können, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.