Rente

Wohlstand im Alter – Vorsorgen für die Rente

Die Situation in Deutschland spitzt sich immer weiter zu. Arbeitnehmer bangen um ihre Renten. Denn das Rentenalter wird immer weiter raufgesetzt und die Rentenzahlungen werden stetig gesenkt. Gleichzeitig werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung immer weiter angehoben. Dieser Zustand führt dazu, dass man sich allein auf die gesetzliche Rente nicht mehr verlassen kann. Eine private Altersvorsorge muss her.

Im Bereich der privaten Altersvorsorge kann man sich für verschiedene Produkte entscheiden. Besonders beliebt sind die staatlich geförderten Vorsorgemodelle. Hierzu zählt unter anderem die Riester Rente. Der Einzahler leistet monatliche Beiträge zur Altersvorsorge, die dann zum Ende des Jahres durch Zulagen vom Staat gefördert werden. Die Riester-Rente erlebte einen wahren Boom, da kaum jemand auf das Geld vom Staat verzichten möchte. Bei Eintritt in das Rentenalter wird die Riester-Rente dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt.

Aber auch andere private Rentenversicherungen können abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um herkömmliche Versicherungsmodelle ohne staatliche Förderung. Bei derartigen Verträgen sollte man jedoch Vorsicht walten lassen. Denn bei einigen Verträgen stehen die eingezahlten Beträge kaum im Verhältnis zu der möglichen Rente, die dann im Rentenalter ausgezahlt wird.

Die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden von den Arbeitnehmern gezahlt. Die gesetzliche Rente funktioniert also nach dem Umlageprinzip. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zusammen einen Betrag von 19,9 % auf das Bruttogehalt bzw. den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Jeder muss also 9,95 % in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Von diesen Beiträgen werden dann die momentanen Rentenzahlungen beglichen. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer praktisch für die Rentner zahlen. Dieses Prinzip wird auch als Generationsprinzip bezeichnet.

Aus der gesetzlichen Rente wird jedoch nicht nur die herkömmliche Altersrente gezahlt. Auch weitere Leistungen können in Anspruch genommen werden. Dazu gehören auch die Erwerbsminderungsrente, die Witwenrente und die Hinterbliebenenrente wie zum Beispiel die Waisenrente. Um diese Renten bzw. eine Rente in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst ein Antrag gestellt werden, durch welchen der Anspruch auf Rente festgestellt wird.