Bausparvertrag
Mit dem Bausparvertrag ins eigene Traumhaus
Fast jeder Mensch träumt davon, einmal in seinem eigenen Traumhaus leben und wohnen zu können. Vielen Menschen bleibt die Verwirklichung dieses Traums jedoch verwehrt, weil ihnen einfach die finanziellen Mittel fehlen. Mit dem Bausparen kann man diesen Traum jedoch trotzdem zur Realität werden lassen.
Um Bausparer zu werden, muss man zuerst einen Bausparvertrag abschließen. Für diesen Vertrag wird dann eine Abschlussgebühr fällig. Die Höhe dieser Gebühr wird von der Bausparkasse festgelegt. Im Allgemeinen wird jedoch eine Gebühr von ca. einem bis 1,6 Prozent der Bausparsumme festgelegt.
Der Bausparvertrag wird über einen bestimmten Betrag abgeschlossen, die so genannte Bausparsumme. Diese Summe wird bei Zuteilung an den Bausparer ausgezahlt, gleichgültig ob er bis zu diesem Zeitpunkt die volle Summe angespart hat oder nicht. Die Bausparsumme steht dem Bausparer dann zur freien Verfügung. Allgemein wird das Bausparen jedoch dazu verwendet, wohnungswirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen. Das heißt, dass die Bausparsumme für die Finanzierung des Eigenheims oder für die Renovierung bzw. Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet wird.
Bei Zuteilung des Bausparvertrages kann es jedoch sein, dass die volle Summe vom Bausparer noch nicht erbracht wurde. Die Differenz zwischen Guthaben und Bausparsumme wird dann durch ein Bauspardarlehen finanziert. Das bedeutet, dass das Bausparen dann zwar fortgeführt wird, aber dann nur noch, um das Darlehen zu begleichen.
Eine wichtige Kennzahl beim Bausparen ist die Bewertungszahl. Sie dient als Hilfe zur Erfassung des Guthabens und der Sparzeit. Dies wird zu bestimmten Zeitpunkten, den so genannten Bewertungsstichtagen, durchgeführt. Ist die geforderte Zielbewertungszahl anhand dieser Daten ermittelt worden, gilt der Bausparvertrag als zuteilungsreif und die Bausparsumme kann ausgezahlt werden.
Der Bausparer muss sich jedoch nicht vollkommen allein um die Erbringung der Einzahlungen kümmern. Es gibt noch die Möglichkeit der vermögenswirksamen Leistungen, die auch zur Einlage beim Bausparen verwendet werden können. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen festgelegten Betrag direkt an die Bausparkasse. Somit verringert sich die Einzahlung, die der Bausparer selbst zu tragen hat. Außerdem wird dies auch vom Staat durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert.